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Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

Mit Pflegegrad über Ihre Pflegekasse.

Mit einem Pflegegrad stehen Ihnen jeden Monat 131 Euro für Unterstützung im Alltag zur Verfügung. Diesen Betrag setzen Sie für unsere Alltagsbegleitung, Hauswirtschaft und Trauerbegleitung ein. Wie die Abrechnung bei Ihnen läuft, besprechen wir gern persönlich mit Ihnen.

So einfach geht es

Vom ersten Anruf bis zur Abrechnung

Sie erzählen uns, was Sie sich wünschen. Alles Weitere regeln wir mit Ihrer Pflegekasse.

  1. Anrufen

    Sie rufen uns an und sagen uns Ihren Pflegegrad und den Namen Ihrer Pflegekasse. Mehr brauchen wir für den Anfang nicht.

  2. Kennenlernen

    Wir besuchen Sie zu Hause und besprechen, wobei wir Sie unterstützen. Dabei klären wir gemeinsam, wie die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse läuft.

  3. Loslegen

    Wir kommen an festen Tagen zu festen Zeiten. Zu Ihnen kommt immer dieselbe Ansprechperson.

  4. Immer im Blick

    Jeden Monat sehen Sie genau, wann wir bei Ihnen waren. Was über den Entlastungsbetrag hinausgeht, besprechen wir vorher mit Ihnen.

Gut zu wissen

Ihr Anspruch auf einen Blick

  • Pflegegrad 1 bis 5

    Den Entlastungsbetrag erhalten alle, die zu Hause leben und einen Pflegegrad haben. Schon ab Pflegegrad 1.

  • 131 Euro im Monat

    Der Betrag steht Ihnen zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen zur Verfügung.

  • Ansparen möglich

    Was Sie in einem Monat nicht nutzen, sammelt sich an. Sie können es bis zum 30. Juni des folgenden Jahres einsetzen.

Mit Pflegegrad möglich

Dafür setzen Sie den Betrag ein

Gebäudereinigung und Gartenpflege vereinbaren wir direkt mit Ihnen.

Häufige Fragen

Fragen zur Pflegekasse

Noch eine Frage? Melden Sie sich gern bei uns.

Zur Kontaktseite
Ich habe noch keinen Pflegegrad. Wie bekomme ich einen?

Den Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse, das geht auch formlos per Telefon. Danach kommt eine Gutachterin oder ein Gutachter zu Ihnen nach Hause. Wir erklären Ihnen gern, wie es abläuft.

Wie läuft die Abrechnung?

Das besprechen wir beim ersten Besuch gemeinsam mit Ihnen. So wissen Sie von Anfang an genau, woran Sie sind.

Ich bin privat versichert. Geht das auch?

Ja, den Entlastungsbetrag gibt es auch in der privaten Pflegeversicherung. Dort reichen Sie unsere Rechnung in der Regel selbst ein und erhalten den Betrag erstattet. Wir helfen Ihnen gern dabei.

Ein Pflegedienst kommt schon zu mir. Kann ich Sie trotzdem dazunehmen?

Ja. Der Pflegedienst übernimmt die Pflege, wir den Alltag. Den Entlastungsbetrag können Sie dafür einsetzen, solange er nicht schon für den Pflegedienst verplant ist. Ihre Pflegekasse sagt Ihnen, wie viel noch zur Verfügung steht.

Kann ich Beträge aus dem letzten Jahr noch nutzen?

Ja. Was Sie im vergangenen Jahr nicht genutzt haben, können Sie bis zum 30. Juni einsetzen. Wie viel das bei Ihnen ist, sagt Ihnen Ihre Pflegekasse.